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OLG Stuttgart, 21.01.1987 - 1 Ss 833/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Geldbuße auf Grund einer Ordnungswidrigkeit; Bekämpfung der Schwarzarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 30.09.1986 - B 31 OWi 15271/84
- OLG Stuttgart, 21.01.1987 - 1 Ss 833/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2385
- MDR 1987, 697
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.1987 - 1 Ss 833/86
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn durch eine fortgesetzt ausgeführte oder doch auf Fortsetzung gerichtete Tätigkeit eine auf gewisse Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit den allgemeinen Vorstellungen von Handwerk bzw. Gewerbe entspricht (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 96; BGH NJW 1980, 1585 [BGH 29.01.1980 - 1 StR 348/79] ; Landmann-Rohmer, GewO, RNr. 32 Einl. und RNr. 12 zu § 14 GewO;… Eyermann-Fröhler-Honig, HandwO, 3. Aufl., RNr. 7 zu § 1;… Robinski, Gewerberecht 1983, S. 20).
- OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 230/91
Schwarzarbeit
Erforderlich ist vielmehr, daß durch die Tätigkeit eine auf eine gewisse Dauer gerichtete Einnahmequelle geschaffen werden soll (OLG Stuttgart, MDR 1987, 697 ). - OLG Stuttgart, 18.05.1988 - 1 Ss 222/88
Unerlaubter Verkauf von Konzertkarten im Reisegewerbe; Festsetzung einer Geldbuße …
Dabei ist unter gewerbsmäßiger Ausübung jede erlaubte, fortgesetzte oder auf Fortsetzung angelegte Tätigkeit zu verstehen, die planmäßig und dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist und nach ihrem Gesamtbild den allgemeinen Vorstellungen von Gewerbe entspricht (vgl. BVerwG GewArch 1979, 96; BGH NJW 1980, 1585 [BGH 29.01.1980 - 1 StR 348/79] ; OLG Stuttgart NJW 1987, 2385 [OLG Stuttgart 21.01.1987 - 1 Ss 833/86] = Die Justiz 1987, 198; MDR 1985, 252 = Die Justiz 1985, 57;… Landmann/Rohmer GewO Einleitung Rdnr. 32 und § 55 Rdnrn. 9, 10).